Löschgruppenfahrzeug

Im Feuerwehrbereich gibt es eine Vielzahl von Fahrzeugen. Für die allermeisten Einsatzfahrzeuge im kommunalen Bereich gibt es auch eine Norm. In dieser ist genau beschrieben, wie groß und schwer ein Fahrzeug sein darf, welche Beladung es mitführen muss und gegebenenfalls wie viel Wasser mindestens an Bord ist.

Für Löschgruppenfahrzeuge (oft als Löschfahrzeug oder LF bezeichnet) gibt es in der deutschen Norm unterschiedliche Typen. Vom Kleinlöschfahrzeug (bis maximal 4.750 kg) bis zum Löschgruppenfahrzeug 20 (bis maximal 16.000 kg) sind mehrere Fahrzeugtypen definiert. Das am weitesten verbreitete Fahrzeug ist das Löschgruppenfahrzeug 10. Dieses Fahrzeug hat maximale Abmessungen von 7,3 m x 2,5 m x 3,3 m (Länge x Breite x Höhe) und darf nicht schwerer als 12 Tonnen sein. Es bietet 9 Sitzplätze (Gruppenstärke), verfügt über eine Pumpe mit einer Leistung von mindestens 1.000 l/min bei 10 bar und führt mindestens eine Steckleiter mit sich, die ein Fenster im 1. Obergeschoss erreicht. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die Beladung erweitert werden.

Verwandt zu den Löschgruppenfahrzeugen sind die Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge. Diese entsprechen im Wesentlichen den Löschgruppenfahrzeugen, führen jedoch zusätzlich Geräte für die technische Hilfeleistung (z.B. hydraulisches Rettungsgerät) mit sich. Mit dieser Nomenklatur ist sichergestellt, dass beispielsweise ein LF aus Schwaigern dieselben taktischen Merkmale aufweist wie ein LF aus Leingarten, Nordheim oder Brackenheim.

Ein Feuerwehrfahrzeug muss mindestens 25 Jahre im Dienst sein, da die Gemeinde sonst einen Teil des Zuschusses des Landes Baden-Württemberg zurückzahlen muss. Leider sind solche Fahrzeuge kein Schnäppchen – aktuell kostet ein LF10 zwischen 300.000 € und 350.000 €.